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Hinweis zur Problematik von externen Links
Das abizeitung . net bzw. dessen Projektleiter ist als Inhaltsanbieter
nach §5 Abs.1 Mediendienste-Staatsvetrag für die "eigenen
Inhalte", die er zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen
Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise
("Links") auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen
Inhalte zu unterscheiden. Durch den Querverweis hält der Projektleiter
insofern "fremde Inhalte" zur Nutzung bereit, die in dieser
Weise gekennzeichnet sind, dass die externe Adresse (URL) angegeben
ist. Für diese fremden Inhalte ist er nur dann verantwortlich,
wenn er von ihnen (d.h. auch von einem rechtswidrigen bzw. strafbaren
Inhalt) positive Kenntnis hat und es ihm technisch möglich
und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern (§5 Abs.2 Mediendienste
Staatsvertrag).
Bei "Links" handelt es sich allerdings stets um "lebende"
(dynamische) Verweisungen. Der Projektleiter hat bei der erstmaligen
Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft,
ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche
Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Er ist aber nicht dazu verpflichtet,
die Inhalte, auf die er in seinem Angebot verweist, ständig
auf Veränderungen zu überprüfen, die eine Verantwortlichkeit
neu begründen könnten. Erst wenn er feststellt oder von
anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu
dem er einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche
Verantwortlichkeit auslöst, wird er den Verweis auf dieses
Angebot aufheben, soweit ihm dies technisch möglich und zumutbar
ist. Die technische Möglichkeit und Zumutbarkeit wird nicht
dadurch beeinflusst, dass auch nach Unterbindung des Zugriffs von
der Homepage des abizeitung . net von anderen Servern aus auf das
rechtswidrige oder strafbare Angebot zugegriffen werden kann.
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